Letzter Einsatz: >Brandeinsatz - Brandmeldeanlage ausgelöst< am 28.04.2024 um 17:51 Uhr

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Unerlaubte Verbrennung


Brandeinsatz
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Einsatzort Details

Müschede, Ehemaliger Truppenübungsplatz (Flammberg)
Datum 01.07.2010
Alarmierungszeit 08:05 Uhr
Alarmierungsart Funkmeldeempfänger
eingesetzte Kräfte

Löschgruppe Müschede
Löschgruppe Wennigloh
Polizei
Brandeinsatz

Einsatzbericht

Müschede. Teuer wird für eine Schülergruppe des Abschlussjahrgangs einer Hüstener Schule eine private Nachfeier ihres Schulabschlusses auf dem Müscheder Truppenübungsplatz. 8 bis 9 Jugendliche hatten in der warmen Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli auf einer Wiese des weitläufigen Geländes gezeltet und auf einem nahe gelegenen geschotterten Fahrweg verbotswidrig ein Lagerfeuer entzündet. Am nächsten Morgen brachen sie ihre Zelte ab und verließen den Lagerplatz, ohne das Feuer komplett zu löschen. Als zwei der Jugendlichen zurückkehrten, um die verbliebenen Hinterlassenschaften der Feier aufzuräumen, hatte ein aufmerksamer Spaziergänger bereits die Feuerwehr gerufen, die mit 2 Löschfahrzeugen der Neheimer Hauptwache und der Stadtteileinheit Müschede anrückte und die Reste des Lagerfeuers mit Hilfe des Schnellangriffs des Müscheder Löschfahrzeugs schnell ablöschte. Hierbei hatte die Jugendgruppe großes Glück, dass sich das Feuer nicht in das unmittelbar benachbarte und knochentrockene Wiesengras ausgebreitet hatte, was sehr schnell zu einem Großbrand hätte führen können! Die hinzu gerufene Polizei klärte die beiden Jugendlichen schließlich über ihr gefährliches und rechtswidriges Verhalten auf und leitete weitere Maßnahmen ein. Die Jugendlichen werden unter anderem die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen haben. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Arnsberg weist anlässlich dieses Vorkommnisses noch einmal eindringlich darauf hin, dass seit dem 30. Juni für große Teile des Arnsberger Stadtgebietes auf Grund der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 gilt und daher jegliche Art des offenen Feuers oder das Rauchen in Wäldern und anderen feuergefährdeten Bereichen strengstens verboten ist! Dieses Verbot gilt unabhängig von der jeweils geltenden Waldbrandgefahrenstufe laut Gesetz in der Zeit von März bis Oktober eines jeden Jahres. Unmittelbar vor diesem Einsatz hatte die Arnsberger Feuerwehr noch in einer Pressemitteilung auf die verschärfte Gefahrenlage im Stadtgebiet hingewiesen. Ein solch leichtsinniges Verhalten wie in diesem Fall kann schnell zu einem großen Schaden für Mensch, Tier und die Natur führen!
 

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